Zwangsversteigerung – Wie ersteigere ich ein Haus / Eigentumswohnung

Wer eine Immobilie kaufen möchte, kann diese günstig über bei einer gerichtlichen Versteigerung ersteigern. Allerdings muss nicht jede Immobilie ein wahres Schnäppchen sein. Versteigert werden häufig Immobilien, weil Vermögen vollstreckt wurden und die Schuldner kein Geld mehr haben.

Immobilien

Aktuelle Versteigerungen finden man unter www.zvg-portal.de .

Ein kleiner aber nicht vollständiger Ablauf und Leitfaden:

  • Einsicht in die Versteigerungsakte, Gutachten und Grundbuch

Beim zuständigen Versteigerungsgericht sollte im Vorfeld Einsicht in die Versteigerungsakte gelegt werden. In der Versteigerungsakte ist das Gutachten, welches von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt worden ist. Das Gutachten gibt viele wichtige Dinge über die Immobilie wieder. Unter anderem im welchem Zustand sich das Objekt befindet, welche Lasten auf dem Grundstück liegen etc.

  • Objekt besichtigen

Wenn es möglich ist sollte das Objekt besichtigt werden. Ob eine Besichtigung möglich ist sollte mit dem betreibenden Gläubiger abgesprochen werden. Sollte in der Immobilie noch jemand wohnen, so gibt es kein Recht für eine Besichtigung.

  • Beratung und Finanzierung

Ist das Objekt für den Kauf interessant sollte die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden. Gerade wenn jemand sich in ein Objekt verliebt hat sollte ein sachkundiger Dritter das Kaufvorhaben in finanzieller Hinsicht überprüfen, damit keine bösen Überraschungen folgen. Der Steuerberater kann den Mandanten in Bezug auf die wahrscheinlich anfallenden laufenden Kosten beraten und ihm auf eventuelle Risiken hinweisen.

Der Erwerber sollte vor dem Versteigerungstermin ein Limit festsetzen bis zu welchem Wert sein Höchstgebot gehen soll.

Für den Erwerb ist Kapital nötig. Dafür muss eine Finanzierung aufgestellt werden die sämtliche Ersteigerungskosten, -Nebenkosten, laufenden Kosten etc. deckt.

Gerichtliche Versteigerungen sind öffentlich. Wer mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie über eine Zwangsversteigerung zu erwerben kann zu einem Versteigerungstermin gehen.

Sicherheit

Um beim Versteigerungstermin mitbieten zu dürfen verlangt das Gericht eine 10 prozentige Sicherheit des Verkehrswertes. Diese Sicherheit ist vor dem Versteigerungstermin an die zuständige Gerichtskasse zu überweisen. Erhält man keinen Zuschlag, erfolgt ein paar Tage nach dem Versteigerungstermin eine automatische Rückbuchung. Alternativ kann auch ein Scheck in Höhe des 10 prozentigen Verkehrswertes angenommen werden (unter Voraussetzungen).

Beginn der Versteigerung

Zu Beginn wird vom Gericht verkündet was versteigert wird. Hier sollte gut zugehört werden. Nach Verkündung werden in der Regel der Ablauf der Versteigerung erklärt.

Bietzeit

Die Bietzeit beträgt mindestens 30 Minuten und wird solange fortgesetzt bis trotz Aufforderung des Gerichtes keine weiteren Gebote mehr abgegeben werden. Wer ein Gebot abgeben möchte kann dies tun, indem er die entsprechende Sicherheit hinterlegt hat und sich ausweisen kann.

Was viele nicht wissen: Das Gericht, also der Richter, hat keinen Hammer und nachdem der Richter zum dritten sagt dürfen noch Gebote abgegeben werden.

5/10 und 7/10 Grenzen

Wenn der Meistbietender in der Verhandlung das letzte Gebot abgibt und der Wert unter den 50 Prozent des Verkehrswertes bleibt muss das Gericht beim ersten Gerichtstermin die Zuteilung versagen. Wenn das letzte Höchstgebot bei 70 Prozent des Höchstbetrages liegt kann der Gläubiger ebenfalls Einspruch einlegen.

Verteilungstermin

Nachdem das Gericht die Immobilie versteigert hat ist der Meistbietende Eigentümer des Objektes. Das Gericht legt einen Verteilungstermin fest. In dieser Zeit muss der Ersteigerer das Geld an das Gericht bezahlen (zuzüglich Zinsen etc).

Dieser kurze Überblick ist nicht vollständig und es wird empfohlen den Rat eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes einzuholen, da der Kauf oder die Ersteigerung einer Immobilie mit Risiken verbunden ist. Von der steuerlichen Seite kann eine Ersteigerung Sinn ergeben, wenn der Steuerpflichtige viele Steuern an das Finanzamt abführen muss und eine Immobilie als Kapitalanlage in Erwägung zieht.

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3 Antworten

  1. Toni Krause sagt:

    Mein Onkel möchte sich ein Haus kaufen. Er hofft bei einer Zwangsversteigerung eine gute Immobilie zu bekommen. Danke für den Tipp, im Vorfeld die Versteigerungsobjekte zu besichtigen.

  2. Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen

  1. 8. Oktober 2013

    […] auch deshalb, weil sich viele Hauskäufer selbst überschätzt haben, sind in den Tagezeitungen angekündigte Hausversteigerungen häufig zu finden. Krankheit, Tod, Arbeitsplatzverlust oder einfach nur eine schlechte Planung  […]

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