Der Kauf eines Mehrfamilienhauses und Vermietung an Verwandte

Für den Erstkäufer eines Hauses hat der Erwerb eines Mehrfamilienhauses große Vorteile. Dass in der Regel über Jahrzehnte Hypotheken abzutragen sind, ist der Normalfall. Aber mit dem Erwerb eines Einfamilienhauses ist der Eigentümer der alleinige Zahler. Und wer weiß schon genau, wie sich das Erwerbsleben oder die Gesundheit  in zehn oder fünfzehn Jahren gestalten?

Bleibt das momentane Zinstief auch nach Beendigung der meist auf zehn Jahre abgeschlossenen Hypothekenverträge oder schnellt der Zinssatz dann vielleicht nach oben, wenn es darum geht, neue Bedingungen mit den Banken auszuhandeln? Wer weiß das schon, was die Zukunft bringt.

Beim Erwerb eines Mehrfamilienhauses können die Mieteinahmen auch dazu verwendet werden, die Hypothekenraten zu schultern. Es ist bei der Aufnahme des Hauskredites natürlich auch einzupreisen, dass es vorrübergehend einmal keine Vollvermietung des Objektes geben wird und dadurch nicht unerhebliche Mietausfälle auftreten können.

Desweiteren sollten auch plötzlich auftretende Reparaturbedürfnisse, vielleicht die Anschaffung einer neuen Gastherme, berücksichtigt werden. Dafür sollten unbedingt Rücklagen gebildet werden.

Vermietung innerhalb der Verwandtschaft

Wenn dann eine Wohnung mal freisteht, geschieht es nicht selten, dass Verwandte auf den Hauseigentümer zugehen und nach Wohnraum in seinem Haus nachfragen, weil sie sich räumlich verändern wollen und es schön finden würden, näher an der Verwandtschaft zu wohnen.

Wie es in der Verwandtschaft üblich zu sein scheint und auch ist, werden natürlich vom  Hauseigentümer einige Sonderkonditionen abverlangt, die in der Regel über niedrigere Mietzinspolitik eingefordert werden.

Da aber auch mit dem Mietzins die Hypothekenraten bezahlt werden, kann der Hauseigentümer eigentlich dazu nur –Nein- sagen, was in der Realität sofort einen Streit auslöst. Wer kennt die Sprüche nicht:-Wie kann man nur, als Verwandte und so, gleiches Blut, ich habe auch schon so viel für dich getan- Die Liste ließe sich beliebig ausweiten.

Sollte in den Fällen dann einmal Klarheit über den zu erbringenden Mietzins ausgehandelt worden sein, stellt sich unweigerlich die Frage. Wie steht es denn eigentlich mit Mieterhöhungen während der meist unbefristet abgeschlossenen Mietverträge mit Verwandtschaftsverhältnis?

Kommt es da wieder zu Diskussionen, wie?: warum nur, sehe ich nicht ein, du willst dich nur bereichern, das ist unfair, hier hat sich über Jahre nichts verändert.

Pauschalierend kann darauf wohl nicht geantwortet werden, aber ein Staffelmietvertrag könnte Abhilfe schaffen. Die zu erwartenden Mietsteigerungen sind akribisch aufgeführt, der Mieter weiß, was auf ihn wann zukommt und man könnte in Frieden im selben Haus wohnen, ohne das es zu Streitigkeiten kommt.

Alternativ dazu bleibt für den Hauseigentümer eigentlich nur übrig, generell nicht an Verwandtschaft zu vermieten und es ausdrücklich schon im Vorfeld des Erwerbs des Mehrfamilienhauses auszusprechen, das ja im Regelfall als Altersvorsorge dienen soll. Das könnte zwar einigen Verwandten dann nicht gefallen, aber auch jede Streitigkeit um bessere Wohnkonditionen im Haus wäre schon im Keim erstickt. Aber das muss jeder Hauseigentümer für sich selbst entscheiden.

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