Denkmalgeschützte Immobilien richtig sanieren und steuerliche Vorteile sichern

Gastbeitrag

Denkmalgeschützte Gebäude verzaubern Käufer und Bewohner mit einem ganz besonderen Charme. Häufig müssen diese alten Immobilien jedoch grundlegend saniert werden, bevor ein zeitgemäßes Bewohnen möglich wird. Besitzer müssen dabei einige Vorschriften und Regelungen beachten, um von den staatlichen Förderungen zu profitieren.

Generell lässt sich sagen, dass einem Umbau vom Amt zugestimmt wird, wenn sowohl Aussagekraft als auch Struktur der denkmalgeschützten Immobilie erhalten bleiben. Wenn jedoch beispielsweise eine Holzbalkendecke durch eine Betondecke ersetzt werden soll, wird dieser Umbau höchstwahrscheinlich von dem zuständigen Amt abgelehnt. Allerdings ist auch eine solche Einschätzung stets eine Einzelfallentscheidung.

Energiesparende Sanierungen

Energetische Sanierungsmaßnahmen hingegen sind in den meisten Fällen kein Problem, wenn man als Immobilienbesitzer bereit ist, Kompromisse einzugehen. Eine kleine Anlage zur Erzeugung von Warmwasser wird eher eine Genehmigung erhalten, als eine großflächige Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes, die den Charakter des Baudenkmals beeinträchtigt. Da in vielen Fällen die Fassade eines Gebäudes unter Denkmalschutz steht, ist nur selten eine Außendämmung möglich. Hier sollte auf eine entsprechende Innendämmung gesetzt werden, um dem Wärmeverlust vorzubeugen. Auch für viele andere baulichen Vorhaben gibt es gute und sinnvolle Alternativen, die von dem zuständigen Amt genehmigt werden.

Erlaubnis und Genehmigung einholen

salzburg-122797_640Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass  grundsätzlich alle Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude erlaubnispflichtig sind.

Sanierungsvorhaben und Modernisierungen müssen stets zunächst der Denkmalbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Maßgeblich bei der Genehmigung ist die Einschätzung, ob die historische Bausubstanz geschont und das Erscheinungsbild der Immobilie gewahrt bleibt.

Die baulichen Maßnahmen werden außerdem nach Fertigstellung der Sanierung durch die Denkmalbehörde abgenommen, die im Anschluss eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Diese wird benötigt, um steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen zu können.

Der Staat ermöglicht Steuererleichterungen, um Denkmäler für nachfolgende Generationen zu erhalten. Sanierungskosten können deshalb als Abschreibungen geltend gemacht werden. Bei diesen finanziellen Förderungen können jedoch nur Kosten abgeschrieben werden, die zum Denkmalschutz beitragen.  Das heißt, es werden nur Abschreibungen genehmigt, die an den Teilen des Hauses vorgenommen wurden, die auch unter Denkmalschutz stehen. Wenn lediglich die Fassade des Gebäudes unter Denkmalschutz steht, kann die Sanierung des Badezimmers nicht von der Steuer abgesetzt werden. Besitzer sollten sich also vor den Sanierungen informieren, ob das ganze Haus, oder nur ein Teil als denkmalgeschützt gilt.

Die Möglichkeiten der Abschreibung sind vielfältig:  Wird die denkmalgeschützte Immobilie selbst bewohnt, können 90 Prozent der Sanierungskosten innerhalb von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden.

Wird die Immobilie vermietet, können die gesamten Modernisierungskosten im laufe von 12 Jahren abgeschrieben werden.

Käufer, die den Wohnraum vermieten, profitieren zudem doppelt, denn sie können den Kaufpreis der Immobilie zusätzlich zu den Sanierungsaufwendungen jedes Jahr linear mit zwei Prozent abschreiben.

Eine denkmalgeschützte Immobilie zu sanieren, birgt also immer steuerliche Vorteile und erhält alte Baukunst für kommende Generationen.


Dieser Gastbeitrag wurde von Marcel Becker von http://immo-anleger.de/ geschrieben. Vielen Dank für diesen spannenden Gastbeitrag.

Bildquelle: Pixabay-User Hans

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3 Antworten

  1. Jens Noetzel sagt:

    Als Immobilienmakler kenne ich das Problem mit dem Umgang mit denkmalgeschützten Immobilien sehr gut. Dies ist ein wirklich hilfreicher Artikel. Vielen Dank. Gruß aus Essen, Jens.

  2. Top Artikel zu denkmalgeschützten Immobilien. Danke für den guten Beitrag.

  3. Rene Siewert sagt:

    Sehr Interessanter Beitrag. Ich bevorzuge Immobilien die nicht unter Denkmalschutz stehen. Der Aufwand ist mir bei solchen Projekten zu groß. Rene Siewert

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